Legal glücksspiel in Schweiz

Casinospiele, Poker und Sportwetten übers Internet auf kostenpflichtigen Websites nun auch in Schweiz erlaubt.

Legal Glucksspiel in Schweiz: casino spielen, poker und online sportwetten in Schweiz

Illegales Glücksspiel in der Schweiz: Auch Spieler können ihre Gewinne verlieren

29 Oktober 2026

Von ausländischen Online-Plattformen, die mit wenigen Klicks erreichbar sind, bis hin zu illegalen Spielclubs: Unerlaubte Geldspiele treten in der Schweiz in unterschiedlichsten Formen auf. Hinter manchen Angeboten stehen professionell organisierte Netzwerke. Gleichzeitig setzen sich die Spieler finanziellen Risiken aus, deren Tragweite häufig unterschätzt wird. Eine Analyse der Rechtsanwältin Karin Marti beleuchtet die rechtlichen Schwierigkeiten und die Schwachstellen bei der Bekämpfung des illegalen Glücksspiels, für die in der Schweiz mehrere Behörden zuständig sind.

Das Bild einer diskreten Pokerrunde in einem Hinterzimmer reicht längst nicht mehr aus, um das illegale Glücksspiel in der Schweiz zu beschreiben. Manche Aktivitäten sind professionell organisiert und weisen Verbindungen auf, die bis in die organisierte Kriminalität reichen können. Ein Verfahren im Kanton Zürich verdeutlicht diese Dimension: Ein einziges Netzwerk soll über mehrere Jahre hinweg einen Umsatz von mehr als 300 Millionen Franken erzielt haben.

Dieser Betrag ist keine Schätzung des gesamten illegalen Glücksspielmarktes in der Schweiz. Er zeigt jedoch, dass einzelne Fälle weit über gelegentliche illegale Spielrunden hinausgehen. Das tatsächliche Ausmass des Phänomens lässt sich nur schwer bestimmen, zumal die Aufdeckung solcher Aktivitäten je nach Region und verfügbaren Ressourcen unterschiedlich ausfällt.

Straffreie Teilnahme bedeutet nicht risikofreies Spielen

Ein zentraler Punkt der Analyse lautet: Die blosse Teilnahme an einem illegalen Geldspiel ist in der Schweiz nicht strafbar. Wer an einem solchen Spiel teilnimmt, begeht allein dadurch keine Straftat, wie sie dem Veranstalter zur Last gelegt werden kann.

Diese Unterscheidung kann die Ermittlungsarbeit erleichtern. Bei einer Kontrolle können die Teilnehmer den Ermittlern Auskunft über den Ablauf der Spiele und die Identität der Verantwortlichen geben, ohne sich durch ihre blosse Teilnahme selbst einer Straftat zu bezichtigen.

Die fehlende Strafbarkeit schützt jedoch nicht vor finanziellen Konsequenzen. Gewinne aus illegalen Geldspielen können eingezogen werden, selbst wenn die begünstigte Person keine Straftat begangen hat. Sind die betreffenden Gelder nicht mehr vorhanden, kann eine Ersatzforderung ausgesprochen werden. Der Staat verlangt dann die Zahlung eines entsprechenden Geldbetrags.

Auch andere Verhaltensweisen können für Spieler strafrechtliche Folgen haben. Wer beispielsweise einem Veranstalter hilft, sich der Strafverfolgung zu entziehen, geht über die blosse Teilnahme hinaus.

Pokergewinne können vom Staat eingezogen werden

Ein vom Bundesgericht behandelter Fall verdeutlicht den Unterschied zwischen strafrechtlicher Verantwortlichkeit und vermögensrechtlichen Folgen.

Ein Club veranstaltete Texas-Hold'em-Turniere ausserhalb einer konzessionierten Spielbank. Nach der Verurteilung des Betreibers wurden gegen mehrere Teilnehmer, die Geld gewonnen hatten, Verfahren zur Einziehung ihrer Gewinne eingeleitet.

Das Bundesgericht bestätigte, dass solche Massnahmen auch Personen betreffen können, deren Teilnahme selbst nicht strafbar war. Die rechtswidrige Herkunft des Geldes kann somit seine Einziehung rechtfertigen, unabhängig davon, ob sich der Empfänger persönlich strafbar gemacht hat.

Bei der Berechnung muss allerdings der Grundsatz der Verhältnismässigkeit beachtet werden. Für die betroffenen, nicht strafbaren Teilnehmer war grundsätzlich der Nettogewinn massgebend. Das Startgeld, einschliesslich Spieleinsatz und Teilnahmegebühren, durfte bei Turnieren abgezogen werden, bei denen tatsächlich ein Gewinn erzielt worden war. Verluste aus anderen Spielen konnten hingegen nicht einfach vollständig angerechnet werden.

Die Rückforderung verlorener Einsätze bleibt ungewiss

Umgekehrt verfügt ein Spieler, der bei einem nicht bewilligten Casino Geld verloren hat, über keinen einfachen oder automatischen Weg, seine Einsätze zurückzufordern.

Die Analyse nennt verschiedene mögliche zivilrechtliche Grundlagen, insbesondere die Nichtigkeit des Spielvertrags und die ungerechtfertigte Bereicherung. Ihre Anwendung wirft jedoch weiterhin Fragen auf. Wenn der Spieler wusste, dass das Angebot illegal war, kann dies eine Rückforderung erschweren. Dabei spielen insbesondere die Vorschriften über die Rückerstattung von Leistungen eine Rolle, die zu einem widerrechtlichen Zweck erbracht wurden.

Die Autorin betont vor allem, dass es in der Schweiz bislang an einer ausreichend gefestigten Rechtsprechung fehlt, um diese Rechtsmittel als bewährte Lösung darzustellen. Auch das Verhältnis zwischen den Rückforderungsansprüchen eines Spielers und der staatlichen Einziehung der Einnahmen des Veranstalters bleibt rechtlich schwierig.

Eine Strafanzeige garantiert ebenfalls keine Rückerstattung der Einsätze. In einem Fall, bei dem ein Spieler rund 226'000 US-Dollar auf einer maltesischen Online-Casino-Plattform ohne Schweizer Konzession verloren hatte, bestätigte das Bundesstrafgericht die Verweigerung seiner Parteistellung im Verwaltungsstrafverfahren.

Der Entscheid macht eine wichtige Einschränkung deutlich: Im Verwaltungsstrafverfahren ist eine Beteiligung als Privatkläger nicht in gleicher Weise vorgesehen wie im ordentlichen Strafverfahren. Der betroffene Spieler konnte diesen Verfahrensweg deshalb nicht nutzen, um die Rückerstattung seines Geldes zu erreichen. Eingezogene Vermögenswerte fallen grundsätzlich dem Bund zu.

Mehrere Behörden sind für die Bekämpfung zuständig

Warum unterscheiden sich die Verfahren so stark? Der Grund liegt in der Aufteilung der Zuständigkeiten nach den verschiedenen Kategorien von Geldspielen.

Für Spielbankenspiele ist die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) zuständig. Sie übernimmt in diesem Bereich auch Aufgaben der Strafverfolgung. Grossspiele, darunter die entsprechenden Sportwetten und Lotterien, werden von der Interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa beaufsichtigt. Die strafrechtliche Verfolgung liegt hier bei den kantonalen Behörden. Für Kleinspiele gelten wiederum kantonale Zuständigkeiten.

Diese Aufteilung wird im Internet besonders kompliziert. Eine einzige Plattform kann über dasselbe Benutzerkonto sowohl Sportwetten als auch Casinospiele anbieten, obwohl dafür unterschiedliche Behörden und Verfahrensregeln zuständig sind.

Die Ermittlungsbehörden müssen ihre Vorgehensweise deshalb koordinieren, die einzelnen Fälle aufteilen und mögliche Schwierigkeiten bei der Verwendung von Beweismitteln klären. Die Analyse weist zudem auf das Risiko einer doppelten Bestrafung hin, das durch eine entsprechende Koordination vermieden werden muss.

Unterschiedliche Ermittlungsinstrumente im digitalen Umfeld

Die Aufteilung der Zuständigkeiten führt auch dazu, dass den Behörden nicht dieselben strafprozessualen Mittel zur Verfügung stehen.

Die kantonalen Strafverfolgungsbehörden wenden die Schweizerische Strafprozessordnung an. Die ESBK handelt hingegen im Rahmen des Verwaltungsstrafrechts. Das entsprechende Bundesgesetz trat 1975 in Kraft und wurde laut der Analyse seither keiner grundlegenden Revision unterzogen.

Bestimmte verdeckte Überwachungsmassnahmen, die im ordentlichen Strafverfahren vorgesehen sind, stehen im Verwaltungsstrafverfahren nicht zur Verfügung. Nach Ansicht der Autorin erschwert dieser Unterschied die Ermittlungen gegen professionell organisierte Netzwerke und bei digitalen Glücksspielangeboten.

Das Problem liegt somit nicht nur darin, ob ausreichende gesetzliche Verbote bestehen. Entscheidend ist auch, ob die Behörden die Verantwortlichen identifizieren, Beweise sichern und die Geldflüsse nachvollziehen können.

Ausländische Glücksspielplattformen erschweren die Strafverfolgung

Hat ein Glücksspielanbieter seinen Sitz im Ausland, ersetzt eine dort erteilte Lizenz nicht die für den Schweizer Markt erforderliche Bewilligung beziehungsweise Konzession.

Die internationale Zusammenarbeit stösst jedoch auf Hindernisse. Für bestimmte Zwangsmassnahmen im Rahmen der Rechtshilfe müssen die betreffenden Handlungen in beiden Staaten strafbar sein. Ist der Betrieb einer Glücksspielplattform im Sitzstaat legal, kann es für die Schweizer Behörden schwierig werden, dort Durchsuchungen oder Beschlagnahmungen zu erwirken.

Netzsperren sollen dieser Problematik teilweise entgegenwirken. Sie können den Zugang zu bestimmten, in der Schweiz nicht bewilligten ausländischen Glücksspielangeboten einschränken. Sie ersetzen jedoch keine Ermittlungen gegen die Betreiber und lassen sich technisch umgehen.

Die Analyse erinnert zudem daran, dass Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele strafbar sein kann. Die rechtliche Beurteilung hängt insbesondere vom Werbeinhalt, dessen Kontext und den Auswirkungen auf den Schweizer Markt ab.

Ein Phänomen, dessen Ausmass schwer zu erfassen ist

Die Meldungen über illegale Geldspiele verteilen sich nicht gleichmässig über die Schweiz. Während gewisse Kantone regelmässig Fälle an die zuständigen Behörden weiterleiten, tauchen andere deutlich seltener in den Verfahren auf.

Daraus zu schliessen, dass es in diesen Kantonen keine illegalen Geldspiele gibt, wäre jedoch irreführend. Die Zahl der Anzeigen spiegelt auch die polizeilichen Prioritäten und die Kenntnisse der geltenden Vorschriften wider. Hinzu kommt, dass sich die Formen des illegalen Glücksspiels regional unterscheiden. Vernetzte Angebote, eigenständige Glücksspielautomaten und illegale Kartenspielrunden sind nicht überall gleich verbreitet.

Die Untersuchung beschreibt damit eine Herausforderung auf mehreren Ebenen: Illegale Aktivitäten müssen besser erkannt, die Ermittlungsinstrumente angepasst und die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen verstärkt werden.

Für die Spieler ergibt sich daraus vor allem eine konkrete Erkenntnis: Auch wenn die blosse Teilnahme an einem illegalen Geldspiel nicht strafbar ist, können sie ihre Einsätze verlieren, ihre Gewinne eingezogen werden und Rückforderungen mit erheblichen rechtlichen Schwierigkeiten verbunden sein.

Zusammenfassung des Beitrags von Karin Marti, veröffentlicht in der Fachzeitschrift ZfWG, Ausgabe Oktober 2026.

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