Legal glücksspiel in Schweiz
Casinospiele, Poker und Sportwetten übers Internet auf kostenpflichtigen Websites nun auch in Schweiz erlaubt.
Der Regierungsrat, die oberste Exekutivbehörde des Kantons Bern, hat das neue Glücksspiel-Gesetz für die Sicherheitskommission verabschiedet. Nach dem Inkrafttreten des neuen Glücksspielrechts am 1. Januar haben die Kantone zwei Jahre Zeit, ihre Gesetzgebung anzupassen. Im Kanton Bern schreiten die Arbeiten planmässig voran.
Aufgrund der positiven Meinungen der zwischen Februar und Mai konsultierten Kreise hat der Berner Kantonsrat das neue kantonale Glücksspielgesetz an den Grossen Rat geschickt, der auch über den Beitritt zum nationalen und regionalen Glücksspielkonkordat entscheiden muss, auf dem die Aktivitäten der Loterie Romande und Swisslos basieren. Nach dieser Konsultationsphase nahm der Exekutivrat einige Anpassungen am Projekt vor und beschloss unter anderem, aus praktischen Gründen keine Steuern auf Kleinspiele wie Lotterien, Verlosungen oder Pokerturniere zu erheben. Darüber hinaus ist der Berner Jurarat (BJC) weiterhin für die Bearbeitung von Zuschussanträgen aus dem Berner Jura zuständig, die vom Lotteriefonds und vom Sportfonds finanziert werden.
Auch die interkantonalen Rechtsgrundlagen zum Thema Glücksspiel werden überarbeitet. Der Regierungsrat will, dass der Kanton Bern in Strukturen eingebunden bleibt, die sich als wirksam erwiesen haben. Sie beteiligt sich an der Genossenschaft Swisslos, die mit rund 50 Millionen Franken pro Jahr attraktives und hochsicheres Glücksspiel in der Deutschschweiz und im Tessin anbietet und Hunderten von Vereinen und Institutionen zur Verfügung steht, die gemeinnützige Projekte in den Bereichen Kultur und Sport durchführen. Mit dem Beitritt zu den nationalen und regionalen Abkommen über Glücksspiele setzt der Kanton Bern die für gemeinnützige Projekte reservierten finanziellen Mittel fort und verhindert gleichzeitig die Verbreitung illegaler Aktivitäten durch ein attraktives Rechtsangebot.
Der Große Rat wird den Entwurf und die Konkordate im kommenden Frühjahr in erster Lesung erörtern. Zur Erinnerung: Die neuen gesetzlichen Bestimmungen müssen spätestens am 1. Januar 2021 in Kraft treten, um die vom Bund gesetzte Frist einzuhalten.
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